Information zum neuen Datenschutz (DSGVO)
Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO in Kraft.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verpflichtet dann alle öffentliche Organisationen – wie beispielsweise Behörden – und nicht öffentliche Stellen – wie Unternehmen, Vereine oder private Stiftungen – mit mehr als 10 Mitarbeitern dazu, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen, sofern personenbezogene Daten bearbeitet werden. Personenbezogene Daten fallen aber in jedem Unternehmen an!
Der Datenschutz in Europa wird damit auf eine völlig neue Stufe gehoben und stärkt das Grundrecht natürlicher Personen auf Schutz der persönlichen Daten immens. Unternehmen müssen hohe Anforderungen an Prüfung und Dokumentation der Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllen und werden mit voraussichtlich hohen Bußgeldern bei Nichterfüllung konfrontiert.
Am 14. Mai 2018 möchten wir Sie aufklären über die wesentlichen Neuerungen, aber vor allem über die wichtigsten Sofort-Maßnahmen, so dass Sie selbst entscheiden können, wie Sie weiter mit dem Thema verfahren. Unter anderem behandeln wir folgende Themen:
- Erläuterung der wesentlichen Neuerungen
- Rechtmäßige und unrechtmäßige Verarbeitung
- Rechenschaftspflicht, Beweislastumkehr
- Bußgelder, Schadenersatzansprüche
- Haftung für Geschäftsführer, Vorstand bzw. Inhaber
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Sofort-Maßnahmen gegen Abmahnungen
- Ablauf einer Datenschutz-Beratung
Dauer: ca. 1,5-2 Stunden.
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände bzw. Inhaber von mittelständischen Unternehmen.
Datum/Zeit
14.05.2018
19:00 - 20:30
Veranstaltungsort
Hotel Ochsen Blaubeuren
Kalendereintrag für diese Veranstaltung: iCal
Anmeldung
Buchungen sind für diese Veranstaltung geschlossen.